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Gehe zu: Fünfte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II-VerordnungKompromiss in der Hartz-IV-Debatte? Hartz IV-Debatte im
Deutschen Bundestag |
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Verordnung vom 21. Juni 2011 Nach der Überleitung des DDR-Rentenrechts im Zuge der Wiedervereinigung hat seit Jahren in Bezug auf die Anrechnung von NVA-Unfallrenten der ehemaligen DDR Klärungsbedarf bestanden. Siehe auch: Unrecht im Rentenrecht besteht weiterhin... Die Fraktionen im Deutschen Bundestag haben sich wiederholt mit dieser Frage beschäftigt. Zu einer Änderung der Praxis, diese Unfallrenten zu 100% auf die Leistungen des Arbeitslosengeld II anzurechnen, kam es nicht. Verbände zeigten sich hinsichtlich dieser Problematik überfordert. Eine Unterstützung der Betroffenen durch die Verbände des DDR-Unrechts ist nicht bekannt. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Heinrich Kolb, hatte sich des Themas angenommen und mit den Fraktionen und dem BMAS nach einer Lösung gesucht, die nun vorliegt. Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 21. Juni 2011 gibt es für die Wehrdienstpflichtigen der NVA der ehemaligen DDR eine Neuregelung. Dazu die Presseerklärung der FDP-Fraktion rechts. Betroffene können sich per Mail melden, um sich über die neue Verordnung zu informieren: mail: bild//text//medien Über die Umsetzung der Verordnung wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert. Ein Video-Interview mit Dr. Heinrich Kolb zur neuen Verordnung folgt. Seitenanfang |
Presseerklärung der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag Kolb: Endlich
faire Regelung für NVA-Wehrpflichtige Auf dem Verordnungsweg tritt mit Wirkung zum 1. Juli eine Neuregelung für die Anrechnung von Verletztenrenten ehemaliger NVA-Wehrpflichtiger in Kraft, für die die FDP lange gekämpft hat. Bisher wurden Verletztenrenten früherer Wehrpflichtiger der NVA voll auf evtl. zustehende Sozialleistungen angerechnet. Dies war eine klare Benachteiligung gegenüber Berufs- und Zeitsoldaten der NVA. Ich bin sehr froh, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun eine Verordnung erlassen hat, mit der diese Situation aufgelöst wird. In der Fünften Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung wird festgelegt, dass Verletztenrenten dann nicht komplett als Einkommen zu berücksichtigen sind, wenn sie aufgrund eines in Ausübung der Wehrpflicht in der NVA erlittenen Gesundheitsschadens erbracht werden. Die Höhe des nicht zu berücksichtigenden Betrages richtet sich dabei nach der Höhe der Grundrente, die wegen Erwerbsminderung aufgrund des Grades der Schädigungsfolgen zu zahlen wäre. Ich halte das für eine faire Lösung, mit der eine Ungerechtigkeit, die unbeabsichtigt aufgrund der Überführung des DDR-Rentenrechts ins bundesdeutsche System aufgetreten war, beseitigt wird. |
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Eine unwürdige Farce... / Kommentar // 21.02.2011 Die Regierungskoaltion aus CDU/CSU und FDP glaubt nun einen Kompromiss zu den Hartz-IV-Regelsätzen gefunden zu haben, der auch verfassungskonform ist. Aber genau das ist zu bezweifeln. Die willkürliche Erhöhung der Regelsätze um 5 EUR 2011 und um weitere 3 EUR 2012 ist nicht einmal Politik nach Kassenlage. Als Milliarden Euro Steuergeld zur Bankenrettung und den Risikogeschäften dieser benötigt wurden, stellte die Regierung ohne Zögern unvorstellbare Summen an Steuergeld bereit. Von der Regierungskoaltion war zwischenzeitlich zur Rückzahlung dieser Summen wenig zu vernehmen. Der nun gefundene Kompromiss zu Hartz IV hatte Monate auf sich warten lassen, mit bedenklichem Resultat. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes drückt das aus, was sicher nicht nur die Betroffenen denken: "Das Geschacher der letzten Wochen und Tage um drei Euro mehr oder weniger ist die erbärmlichste Farce, die die deutsche Sozialpolitik je erlebt hat", sagte Ulrich Schneider. Dem muss sich der Kommentator anschließen. "Die Grünen" hatten die letzte Verhandlungsrunde verlassen, weil sie die Verfassungskonformität anzweifeln: "Wir haben erhebliche Zweifel, dass das, was jetzt herausgekommen ist, verfassungskonform ist", sagte Claudia Roth. Bundeskanzlerin Angela Merkel ist zufrieden: "Wir haben uns mit unseren Vorschlägen durchgesetzt", war von ihr zu vernehmen. Da stellt sich dem Kommentator die Frage, wann sich endlich die Betroffenen mit ihren berechtigten Interessen durchsetzen. Eine öffentliche Diskussion der Verbände und der politisch Verantwortlichen zu den Berechnungsgrundlagen wäre ein erster Schritt zu einem Verfahren, das auch rechtsstaatlichen Grundsätzen standhält. Martin Sachse |
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Proteste vor dem Deutschen
Bundestag Neuregelung von Hartz IV // Das von Frau Dr. von der
Leyen
geführte BMAS hat im Bundestag den Entwurf zur Neuregelung von
Hartz IV vorgelegt, der ein erneutes Armutszeugnis der
Regierungskoalition darstellt. Das Grundprinzip und der gleichzeitige
Systemfehler dieser Koalition ist die generelle Umverteilung von unten
nach oben, ohne die Verursacher der Finanz- und Wirtschaftskrise, die
den Steuerzahlern eine Schuldenlast in unvorstellbarer Höhe
aufgebürdet haben, gleichzeitig in die Pflicht zu nehmen.
Richtig
ist die Feststellung von Abgeordneten der Fraktionen von CDU/CSU und
FDP, das Hartz IV von der SPD auf den Weg gebracht wurde, was aber
keine Rechtfertigung für ausbleibende vernünftige
Korrekturen
durch die jetzige Regierungskoalition an eben diesem Gesetz ist. Das
Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, das die Berechnung der
Regelsätze transparent zu gestalten ist. Bei den jetzt
zugrunde
gelegten Daten fehlt ganz offenbar eine realitätsbezogene,
individuelle Bedarfsberechnung. Und gerade in der Pauschalisierung der
Leistungen für Bezieher von Hartz IV und der Grundsicherung
liegt
das Manko des Gesetzes. Unabhängig von eingezahlten
Beiträgen, Arbeitsjahren, Alter, Erkrankung und Aufwendungen
für diese und anderen Faktoren wird hier eine Pauschale
errechnet,
die realitätsfern ist. Auch die so genannte
Härtefallregelung
ist ein Konstrukt, das nicht ansatzweise die Erfordernisse einbezieht.
Die derzeitige Diskussion um die Thesen von Dr. Thilo Sarrazin und
Parallelgesellschaften verliert scheinbar den Blick für die
Parallelgesellschaft, in der sich einige Volksvertreter "nett"
eingerichtet haben. Ein Beispiel aus dem Katalog der
Berechnungsgrundlagen des BMAS. Für Zuzahlungen von
Medikamenten
wird der nachfolgende Betrag genannt: Pharmazeutische Erzeugnisse - mit
Rezept gekauft (nur Eigenanteil/Rezeptgebühren) - 3,47
EUR/Monat.
Das einem chronisch kranken Menschen zu vermitteln, ist schon
einigermaßen grotesk. Und genau in dieser Undifferenziertheit
liegt das Problem. Menschen, die 40 Jahre gearbeitet haben und
unverschuldet in die Erwerbslosigkeit gerieten, werden mit Menschen
gleichgestellt, die noch nie im Erwerbsleben waren, oder auch durch
Zuzug und Migration die gleichen Leistungen beziehen. Über die
Anrechnung von Unfallrenten wurde in diesem Zusammenhang wiederholt
berichtet (Anrechng.
von Unfallrenten).
Das halten viele für ungerecht, was es sicher auch ist. Auch
das
Ausspielen von Beziehern der Transferleistungen gegen Menschen mit
niedrigem Einkommen muss als perfide Strategie enttarnt werden. Denn,
hier muss umgekehrt der Niedriglohnsektor neu geordnet werden, so dass
auch hier die Arbeitnehmer/innen ein Einkommen haben, welches
zusätzliche Transfers überflüssig macht. Die
Würde
des Menschen ist sicher schlecht in Beträgen staatlicher
Transferleistungen auszudrücken, aber es wäre das
Gebot der
Stunde, die Maßlosigkeit Einzelner in der Gesellschaft in
einen
Kontext zu den sozial Schwächsten zu stellen. Martin Sachse // 30.09.2010
Verwandte Themen: |
Deutscher Bundestag / Hartz
IV-Debatte Video: Martin Sachse 09.2010 / erfordert Flash >9
Deutscher Bundestag / Hartz
IV-Debatte Quelle: Parlamentsfernsehen / Deutscher Bundestag
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Rettungsschirme für Banken und Industrie versus Bezieher von Sozialleistungen, die zunehmend im Regen stehen... 08.06.2010 / Ein Kommentar von Martin Sachse Das Sparpaket der Bundesregierung, welches am Dienstag der Öffentlichkeit präsentiert wurde, ist ein erneutes Zeugnis der fehlenden Konsequenz und Kreativität der Bundesregierung. Der Sozialetat ist am deutlichsten betroffen. Mit einer fragwürdigen Argumentation stellt sich die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Frau Dr. von der Leyen (CDU) dem Thema: Wirtschaft und Banken müssten einen ebenso großen Beitrag leisten, wie die Empfänger von Sozialleistungen... Hier hat die Ministerin eine Rechnung aufgemacht, die nicht unwidersprochen bleiben kann. Bei den Beziehern von Sozialleistungen, die deutlich unter der Armutsgrenze leben und das Bundesverfassungsgericht kürzlich Nachbesserungen angemahnt hat, besteht bereits kein finanzieller Spielraum mehr, bei den Banken und der Wirtschaft, die den Bürgern eine Krise nach der anderen bescheren, wohl schon. Es ist ein Unterschied, einem Bettler einen Euro zu nehmen oder einem Millionär. Und in der Eile vergaß die Ministerin auch gleich die Verwerfungen unserer Gesellschaft und die Verursacher der Krise beim Namen zu nennen, für die der Steuerzahler, maßgeblich die Bürger unseres Landes aufkommen müssen - um Abzocker und "Bankencasinos" mit frischem Kapital zu versorgen sowie die Fehler anderer EU-Staaten auszugleichen und dort die Renten- und Sozialsysteme indirekt zu sichern, wie im Beispiel Griechenland. Auch hierzulande wollen die Bürger lieber mit 61 anstatt 67 Jahren in Rente gehen. Interessant ist auch, das die ehemalige Familienministerin das Elterngeld für HARTZ-IV-Empfänger streichen will, wo sie sich doch so für den Nachwuchs stark gemacht hatte. Offenbar soll der Anreiz für sozial Schwache an eigenen Kindern reduziert werden, aber gerade bei Kindern aus bescheidenen Verhältnissen wird jeder Cent für eine angemessenen Versorgung und Ausbildung gebraucht. Das eben ist nicht gerecht und birgt sozialen Sprengstoff, der sich künftig sicher nicht nur in einer Wahlenthaltung der Bürger artikulieren wird. Die politischen Entscheider riskieren hier viel - die grundsätzlichen Probleme und Fragen einer Neuordnung der Kapital- und Finanzmärkte bleibt unangesprochen, auch wenn hier halbherzig die Bankenabgabe ins Spiel gebracht wird, die allein sicher nicht die Probleme löst, da diese ja insbesondere globaler Natur sind. Zur Erinnerung: Die EU-Kommission genehmigte insgesamt Garantien und staatliche Kapitalspritzen von 4131 Milliarden Euro. Zur Bankenrettung seien davon etwa 30 Prozent - insgesamt 1235 Milliarden Euro - gebraucht worden. Davon wurden 993 Milliarden Euro als Garantien eingesetzt und 241 Milliarden Euro den Banken als Rekapitalisierung zugeschossen. (Quelle: Reuters) Das Rettungspaket für die Banken aus dem Herbst 2008 umfasst 480 Milliarden Euro, das für Unternehmen 115 Milliarden Euro. Dazu kommen 22,4 Milliarden Euro Garantien für Griechenland. Die Rettung des Euro könnte den deutschen Steuerzahler 123 Milliarden Euro kosten. Und ein Ende der Krise scheint nicht in Sichtweite zu sein. Es wäre auch an der Zeit, das die Bundesregierung den Steuerzahlern eine aktuelle Information zur Rückzahlung der Garantien für Banken und Wirtschaft zur Verfügung stellt, um nachvollziehbar zu machen, wieviel Geld tatsächlich vom Bürger aufgebracht werden musste und muss.
Das Sparpaket hat selbst in den Reihen der CDU Forderungen zur Nachbesserung des Sparpaketes provoziert. Auch bei der Eingliederung Behinderter in den Arbeitsmarkt soll der Rotstift angesetzt werden. Wie perfide muss ein Mensch denken, der das letzte von Arbeitnehmern und sozial Schwachen fordert, gleichfalls jedoch Vermögende ungeschoren davon kommen lässt. Hier ist wohl noch lange nicht das letzte Wort gesprochen - im Interesse des Zusammenhaltes unserer Gesellschaft. Die derzeitige Politik lässt Augenmaß vermissen, was für alle Beteiligten riskant ist, auch wenn das Einige nicht begreifen oder begreifen wollen. Verwandte Themen: Unrecht im Rentenrecht besteht weiterhin... |
Foto: Martin
Sachse 04.2007
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>> Anrechnung von Unfallrenten auf
Sozialleistungen Die rentenrechtlichen
Probleme der
Wiedervereinigung, speziell im Fall der Anrechnung von NVA-Unfallrenten
auf Hartz-IV, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind
weiterhin ungeklärt (siehe auch nachfolgenden Artikel). Hierzu
wurde erneut das Gespräch mit Herrn Dr. Kolb,
stellvertretender
FDP-Fraktionsvorsitzender, gesucht. Das Problem der Renten wurde
bereits in den Koalitionsvertrag aufgenommen und soll 2011/2012
erörtert werden. Da das Unrecht infolge der Ungleichbehandlung
von
ehemaligen Soldaten der NVA der DDR eine zügige
Klärung
verlangt, will Dr. Kolb (MdB) das Gespräch mit der CDU suchen,
um
in diesem Einzelfall früher zu einer Lösung kommen.
In diesem
Zusammenhang ist von Bedeutung, dass ehemalige Berufssoldaten der DDR,
Mitarbeiter der Staatssicherheit, des Zolls und der Volkspolizei dem
Rentenrecht der Bundesrepublik bei der Wiedervereinigung gleichgestellt
wurden und eine Anrechnung auf o.g. Leistungen nicht erfolgt.
Erstaunliches ergab sich auch auf Anfrage an die Verbände, die
sich konsequent für die ehemaligen "Angehörigen der
bewaffneten Organe der DDR" einsetzen. Diese sind nach eigener Aussage
für die Soldaten der NVA der ehemaligen DDR "nicht
zuständig". Allein die Wehrpflichtigen der DDR
werden hier
also benachteiligt, in dem die erlittenen
Körperschäden zu
100% als "Einkommen" angerechnet werden, was selbst bei
Entschädigungen nach dem Zivilrecht nicht der Fall ist. Es ist
nicht vermittelbar, das gerade diejenigen, die durch ihre Wehrpflicht
in der DDR Gesundheitsschäden erlitten, Nachteile erleiden -
im
Gegensatz zu den ehemaligen Systemträgern wie Berufssoldaten
und
anderen Angehörigen der sog. bewaffneten Organe der DDR, bei
denen
die Leistungen nicht angerechnet werden. Der Gesetzgeber ist hier
dringend gefordert, die einseitige Verletzung der Grundrechte der
Betroffenen zu beenden. |
Deutscher Bundestag / 78. Sitzung vom
02.12.2010
Überleitung von DDR-Rentenrecht. Wie wenig die Debatte im Deutschen Bundestag den Problemen wiedervereingungsbedingter Rentenprobleme gerecht wird, belegt auch die nachfolgende Sitzung. Auch die Situation der NVA-Unfallopfer wurde wiederum nicht angesprochen. Positiv hingegen das Aufgreifen des Themas Fremdrentengesetz, das mit der Rentenüberleitung für DDR-Übersiedler abgeschafft wurde und so neues Unrecht zementierte. Das betrifft auch die Gruppe der NVA-Unfallopfer (Wehrdienstleistende), die aus politischen Gründen die DDR verließen. Nach dem FRG wurden DRR-Übersiedler dem bundesdeutschen Rentenrecht gleichgestellt, somit müssten die NVA-Unfallopfer nach dem Soldatengesetz entschädigt werden. |
>> Rentenrechtliche Probleme sind
noch zu klären...
"Der 2. Deutschen Sozialgerichtstags in Potsdam hat die Bundesregierung aufgefordert, die Anrechnung von Renten aus der Gesetzlichen Unfallversicherung für SGB II-Leistungsempfänger neu zu Regeln. Bisher werden diese in voller Höhe auf das Alg II angerechnet. "Die Vielzahl der hiergegen erhobenen Klagen zeigt, dass die volle Anrechnung von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird," so die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags Monika Paulat. "Dies ist auch verständlich: Das bei einem privaten Unfall gezahlte Schmerzensgeld bleibt anrechnungsfrei. Wer einen Arbeitsunfall erleidet und deshalb eine Unfallrente bekommt, kann kein Schmerzensgeld geltend machen. Dafür enthält die Unfallrente einen Anteil mit ähnlicher Funktion, der noch bis 2004 in der Sozialhilfe freigestellt war. Dass dieser Freibetrag mit der Hartz IV-Reform weggefallen ist, ist schwer nachvollziehbar."
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Deutscher
Bundestag / FDP-Fraktion / Dr. Kolb
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>> Eine kritische Analyse zur Befindlichkeit unserer Gesellschaft von Hans Herbert von Arnim In seinem Buch die
Deutschlandakte kommt
Hans Herbert von Arnim zu einer Einschätzung der
gesellschaftlichen Entwicklung, die alarmierend ist. In einem klar
gegliederten Diskurs von der Verfassung über Wahlen bis zu
Lobbying, Pluralismus und Korruption bleibt dem Leser nichts erspart.
Das Buch ist nicht nur politikinteressierten Lesern zu empfehlen,
sondern könnte auch diejenigen, die politikmüde sind,
wieder
ermuntern, sich mit Politik zu beschäftigen. Die Fakten sind
ernüchternd und spannend zugleich. "Wahlbeteiligung… Die Beteiligung der
Bürger an Wahlen
sinkt und sinkt. Das dürfte nicht zuletzt Ausdruck wachsender
Unzufriedenheit mit dem politischen System und zunehmender
Verdrossenheit über Politiker und Parteien sein. Diese pflegen
über zunehmende Wahlbeteiligung zwar lauthals zu
lamentieren…. (Quelle: Die Deutschlandakte, Hans Herbert von Arnim, C. Bertelsmann Verlag München) Das Buch ist eine Bereicherung, auch und gerade in Bezug auf aktuelle Diskussionen zur Wirtschafts- und Finanzkrise, weil es politische Strukturen beleuchtet, die die Entwicklung ermöglicht haben. Martin Sachse / 14.05.2005
rtin Sachse 2.2007 |
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Martin Sachse 3.2008 / Impressum
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