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>> Rentenrechtliche Probleme sind
noch zu klären...
Auch das LSG Hamburg kommt
zu einer ähnlichen Bewertung: "Das Landessozialgericht Hamburg hat sich mit Urteil vom 15.03.2007 - L 5 AS 5/06 für eine teilweise Nichtberücksichtigung einer Unfallrente bei der Ermittlung der Hilfebedürftigkeit eines Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nachsuchenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausgesprochen. Die Höhe des anrechnungsfreien Betrages richtet sich nach Ansicht des erkennenden Gerichts nach der Höhe der Grundrente nach dem BVG, die bei gleichem Grad der MdE geleistet werden würde." (Quelle: "http://www.lexisnexis.de") Bereits im Jahr 2006 hat die Fraktion "Die Linke" im Deutschen Bundestag den Vorschlag einer Gesetzesänderung eingebracht, scheiterte aber damit. Besonders unverständlich ist die Anrechnung von Unfallrenten der NVA der DDR. Nach der Wiedervereinigung werden diese von den Unfallkassen getragen und zu 100% angerechnet. Demgenüber stehen Entschädigungen für Wehrdienstopfer der Bundeswehr nach dem Soldatengesetz, die in der Regel nicht angerechnet werden. Darin sehen Betroffene und auch Juristen eine Ungleichbehandlung nach dem Grundgesetz. Mit der Wiedervereinigung haben Bundeswehr und die Bundesrepublik Deutschland Pflichten gegenüber Geschädigten der ehemaligen NVA übernommen. Unfallrenten werden derzeit als Einkommen gewertet. Das ist purer Zynismus. Es dürfte schwer fallen, einem Unfallofer der NVA oder Bundeswehr zu erklären, das sein Leiden, seine Schmerzen und eingeschränkte Möglichkeit der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben als "erworbenes" Einkommen zu bewerten und damit anzurechnen ist. Da andere Entschädigungen wie Schmerzensgeld, Unterstützung für die notwendige Inanspruchnahme fremder Hilfe und weitere nicht vorgesehen sind, kann die Unfallrente auch nicht zu 100% Einkommen sein. Zu streiten wäre über den Anteil, der dem entgangenen Einkommen durch Erwerbsminderung entspricht. In einem Gespräch mit der FDP-Fraktion des Deutschen Bundestages, Hern Dr. Kolb, wurde das Problem erörtert (siehe Video/Interview rechts). Die FDP sieht hier Handlungsbedarf und will eine Gesetzesinitiative einbringen. Es wäre zu begrüßen, wenn andere Fraktionen oder einzelne Mitglieder des Bundestages diese Initiative unterstützen, damit die Betroffenen im Wahljahr 2009 und dem 20. Jahr der Wiedervereinigung zu ihrem Recht kommen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales war zu einem Interview nicht bereit, eine Stellungnahme der Bundeswehr liegt auch nach Monaten einer entsprechenden Anfrage nicht vor. Martin Sachse / 15.05.2009
Der
DGB übersandte nachfolgende Stellungnahme Anrechnung einer Unfallrente auf die Regeleistung Arbeitslosengeld II I. Gesetzliche Regelung II. Rechtsprechung III. Gründe
für die Nichtanrechnung Die Verletztenrente wird einerseits für den teilweisen Ausschluss aus dem Erwerbsleben und insoweit auch als Lohnersatzleistung gezahlt. Andererseits wird die Verletztenrente jedoch auch wegen des Verlustes an körperlicher Unversehrtheit gewährt, insoweit hat sie immaterielle Ausgleichsfunktion. 1) Soweit die Verletztenrente für den Ausgleich des immateriellen Schadens gewährt wird, sind wir der Auffassung, dass sie dem Schmerzensgeld, das nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt wird, als auch der Grundrente nach dem BVG gleichgestellt werden muss, denn insoweit wird die Verletztenrente als Ausgleich für einen Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit gezahlt und hat daher die gleiche Ausgleichsfunktion wie ein Schmerzensgeld, das nach § 253 Abs. 2 BGB geleistet wird, oder die Grundrente. Auch der Arbeitgeber, der ohne die Vorschriften des SGB V II ein Schmerzensgeld zahlen müsste, wird durch die Zahlung der Verletztenrente entlastet. Wir sehen eine Verletzung des Art. 3 Abs.1 GG. Wir vertreten die Auffassung, dass, wie auch schon bei der Anrechnung auf die Arbeitslosenhilfe, sich der Freibetrag nach der Grundrente der Kriegsopferversorgung richten könnte 2) Die Rechtsprechung hat selbst herausgestellt, dass die Verletztenrente zwei unterschiedliche Zwecke verfolgt – immaterieller Ausgleich und (Teil)Sicherung des Lebensunterhalts. Der als immaterieller Ausgleich gezahlte Teil der Verletztenrente verfolgt damit auch nicht den Zweck die Sicherung des Lebensunterhalts zu gewährleisten und unterscheidet sich daher auch von den Leistungen nach dem SGB II die zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlt werden.
Die
Fraktion DIE LINKE verweist auf nachfolgenden Antrag Deutscher Bundestag Drucksache 16/13182 16. Wahlperiode 27. 05. 2009 Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus,
Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Gesine
Lötzsch, Kersten Naumann, Bodo Ramelow, Elke Reinke, Volker
Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr.
Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Der Deutsche Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag
stellt fest: Drucksache 16/13182 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Diese Unterscheidung in
Unfall- und Verletztenrente wirkt sich zu Ungunsten früherer
NVA-Angehöriger aus. Das erachtete auch der Petitionsausschuss
im Zusammenhang mit einer Petition zu dieser Problematik und bewertete
das in seiner Beschlussempfehlung "nicht für sachgerecht und
verfassungsrechtlich bedenklich". Weiter heißt es: "Letztlich
handelt es sich bei dieser Schädigung im Rahmen des Dienstes
bei der NVA um einen vergleichbaren Sachverhalt wie bei
Die CDU-Fraktion nahm schriftlich wie folgt Stellung:
...Leider ist es mir aus terminlichen Gründen nicht möglich, ein persönliches Gespräch mit Ihnen zu führen. Aus diesem Grund erhalten Sie von mir eine schriftliche Stellungnahme zu den von Ihnen angesprochenen Themenbereichen. Was die Frage "Anrechnung von Verletztenrenten nach dem SGB VII auf Leistungen nach dem SGB II" betrifft, so sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion derzeit keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat unterschiedliche Funktionen: Sie dient dem Einkommensersatz, der Kompensation immaterieller Schäden und dem Mehrbedarfsausgleich. Sie ist damit - anders als eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz - keine zweckbestimmte Sozialleistung, die ohne Rücksicht auf sonstiges Einkommen gewährt wird, und ist demzufolge auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Einkommen anzurechnen. Das Bundessozialgericht hält den Unterschied in der Anrechnung einer Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und einer Verletztenrenten nach dem SGB VII für gerechtfertigt (BSG, Urteil vom 5.9.2007, B 11b AS 15/06 R). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich im Namen der Bundesregierung in diesem Sinn bereits am 28.9.2006 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE eingelassen (BT-Drucksache 16/2815). Im Hinblick auf die Frage nach der Anrechnungsfreiheit von Verletztenrenten früherer NVA-Angehöriger der DDR auf Leistungen nach dem SGB II, ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hingegen offen für eine Diskussion. Wehrdienstbeschädigungen bei der Nationalen Volksarmee wurden in der DDR wie Arbeitsunfälle behandelt und daher nach Herstellung der deutschen Einheit in die gesetzliche Unfallversicherung überführt. Diese im Einigungsvertrag festgelegte Zuordnung mit der Folge der Anrechnung dieser Leistungen auf das Arbeitslosengeld II hat das Bundessozialgericht bestätigt (Urteil vom 17.3.2009, B 14 AS 15/08 R). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sieht darin keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen Wehrdienstbeschädigungen bei Soldaten der Bundeswehr (keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II) und bei Soldaten der ehemaligen NVA (Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II), vgl. BT-Drucksache 16/2815. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hält diese Unterscheidung allerdings für diskussionswürdig. Die zuständige Berichterstatterin, die Abgeordnete Ma-ria Michalk, hat in der Plenardebatte am 2.7.2009 zum Antrag der Fraktion DIE LIN-KE "Auch Verletztenrenten früherer NVA-Angehöriger der DDR anrechnungsfrei auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen" für unsere Fraktion deutlich gemacht, dass die unterschiedliche Behandlung von Berufssoldaten und Wehrpflichtigen zwar gerichtlich bestätigt, politisch aber durchaus zu hinterfragen sei. Der Petitionsausschuss habe seinerseits auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, eine gerechte Regelung der vergleichbaren Sachverhalte zu erarbeiten. Mit der Ablehnung des Antrages der Fraktion DIE LINKE durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist damit das letzte Wort in der Angelegenheit noch nicht gesprochen.
Die Fraktion Die Grünen nahm wie folgt Stellung: Markus Kurth // per Mail Für mich und meine Fraktion gibt es in der Sozialpolitik und darüber hinaus einen ganz klaren Grundsatz. Gleiches muss gleich behandelt werden. Ungleiches nicht. Wir müssen also untersuchen, ob eine Ungleichbehandlung von früheren Angehörigen der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Bundeswehr vorliegt, die nicht gerechtfertigt ist. Vom Sozialverband Deutschland liegt noch keine Stellungnahme vor // 27.08.09 |
Deutscher
Bundestag / FDP-Fraktion / Dr. Kolb Video:
Martin Sachse 05.2009 / erfordert Flash
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>> Zur Bilddokumentation Jakob-Kaiser-Haus
So könnte die SPD eher im trüben Wasser fischen - und ihre Wähler von anderen "geangelt" werden.
Dieser Karpfen brachte zu Neujahr 2009 Anglern Glück - für die SPD scheint der Ausgang noch offen. Fotografie:
Martin Sachse 01.2009 |
Von der SPD liegt noch keine Stellungnahme vor und auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Minister Scholz stand für ein Interview nicht zur Verfügung. M.S. // 07.08.2009 |
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Martin Sachse 3.2008 / Impressum
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