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>>Der Bundestag als Kontrollinstanz

Anspruch und Realität - Ein Kommentar // 23.11.2010


Der Bundestag hat ein umfassendes Informationsrecht hinsichtlich der Entscheidungen und Vorhaben von Regierung und Verwaltungen. Er hat die Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen zu kontrollieren. So die Theorie.

Die parlamentarische Kontrolle bezieht sich auf die Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt. Diese ist elementarer Bestandteil unseres politischen Systems. Dem innenpolitischen Sprecher der Fraktion "Die Grünen", Wolfgang Wieland, wurden 2 Themen mit der Bitte einer Überprüfung der Sachverhalte vorgelegt. Sie betreffen:

1. Die Zahlung der sog. Ministerrente an Lothar de Maiziere

2. Die Verzögerungen von Gerichtserfahren im Kontext des Zwinger-Verfahrens/"Sachsensumpf"

Nach nunmehr zahlreichen Gesprächen und Bemühungen über einen langen Zeitraum liegt eine Beantwortung immer noch nicht vor.

zu 1. Nach dem Bekanntwerden von Dokumenten, die der Autor Willy H. Schreiber in seinem Buch "Im Visier-Chronik einer Flucht" veröffentlicht hat, war zu klären, ob diese eine belastende Aussage darstellen. Nach dem Gesetz zur Ministerrente wäre eine Zahlung im Fall der Verstrickung eines Empfängers in das DDR-Unrechtssystem gesetzeswidrig und damit eine Veruntreuung von Steuergeld. Bis heute bekamen weder Medienvertreter noch der Bundestag eine Aussage darüber, ob die Zahlung geleistet wird, oder nicht.

Siehe auch Beitrag:
Feierstunde im Deutschen Bundestag zur ersten freien Volkskammerwahl
in der DDR

zu 2. Das Thema Zwinger-Verfahren/"Sachsensumpf" sorgte nach der Verurteilung von 2 Journalisten, die zum Thema recherchiert und im "Spiegel" veröffentlicht hatten, bereits für größeres Medieninteresse. Der Artikel belastete einen Richter a.D. Auch Beamte sind in Sachsen ins Visier von Ermittlern und Behörden geraten. Anhängige Verfahren werden seit Jahren nicht zum Abschluss gebracht. Das betrifft auch einen Beamten aus NRW, der dort seine Dienst versah. Die anhängigen Verfahren und Klagen des Beamten, der zu Unrecht beschuldigt wurde, liegen seit Jahren bei der Staatsanwaltschaft Dresden. 

Zu beiden Vorgängen gibt es keine abschließende Stellungnahme, mir bekannte Anfragen im Bundestag oder sonstige Klärung. In diesem Zusammenhang wird gern auf die Unabhängigkeit der Gerichte verwiesen. Das kann aber dann nicht gelten, wenn eine Kontrolle durch das Parlament nicht gewährleistet ist und Gerichte Entscheidungen durch "Aussitzen" blockieren.

Diese Verfahrensweise stellt einen tiefen Graben zwischen Auftrag und Arbeit des Parlamentes dar, der nicht akzeptabel ist.

 










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Bundestag / Jakob-Kaiser-Haus

Fotografien: Martin Sachse 02.2010

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