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17. April 2008 "Wir haben nicht die Absicht, alle weißzuwaschen, aber in dem Fall können wir die Zweifel nicht überwinden." So sah das Gericht Zweifel an einer IM-Tätigkeit der Schauspielerin Gröllmann. Das Verfahren steht mit anderen Verfahren wegen der Klarnamen-Nennung von Stasi-Mitarbeitern oder IM in keinem Zusammenhang. Das Gericht gründet die Entscheidung unter dem Vorsitz des Richters Neuhaus auf nicht belegten Beweisen. So gibt es weder handschriftliche Berichte von Frau Gröllmann noch eine Verpflichtungserklärung. Das Gericht habe sich die Entscheidung nicht leicht genacht. Es gab wohl auch nach den Richtlinien des MfS eine Zusammenarbeit ohne Verpflichtungserklärung, was aber als Ausnahme anzusehen sei. Zur Vorgeschichte Die Partei von Frau Gröllmann wird durch die Kanzlei Dr. Gysi/Lange vertreten, der "Focus" durch die Kanzlei Prof. Schweizer & Kollegen. Das Gericht will am Freitag nachmittag seine Entscheidung bekanntgeben. Der Anwalt des "Focus" Marcus Herrmann führte aus, das sich bei einer Klageabweisung der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen muss, weil so viele Rechtsfragen ungeklärt bleiben, die mit der Nutzung der Stasi-Akten verbunden sind (siehe auch Interview rechts). Martin Sachse
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Video: Martin Sachse 4.2008
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Martin Sachse 6.2009 / Impressum |